Unterrichtsbedingungen §1
GEBÜHRENPFLICHT Für die Teilnahme am Unterricht werden
Gebühren berechnet. Die Gebühr entsteht
am Anfang des Monats, für den der Schüler zur Teilnahme am Unterricht
aufgenommen wurde. Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die
gesetzlichen Vertreter, verpflichtet. §2
FÄLLIGKEIT Die Unterrichtsgebühren werden jeweils
zum Monatsersten in der in §4 ausgewiesenen Höhe fällig. Der rechtzeitige
Zahlungseingang der Unterrichtsgebühren auf das in der Bankverbindung angegebene
Konto ist sicherzustellen. Kommt der Zahlungspflichtige mit der Zahlung der Unterrichtsgebühr
um zwei aufeinanderfolgende Monatsbeiträge ganz oder teilweise in Verzug,
werden sämtliche Unterrichtsgebühren für die verbleibende Vertragsdauer sofort
fällig. §3
PROBEZEIT, GELTUNGSDAUER ( 1 ) Der Unterrichtsvertrag gilt für
die Dauer von sechs Monaten. Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere
sechs Monate, wenn er nicht bis spätestens zwei Monate vor Vertragsende (Poststempel) schriftlich gekündigt wird. ( 2 ) Es wird eine Probezeit von einem
Monat vereinbart. Zum Ende der Probezeit kann der Vertrag schriftlich gekündigt
werden.. §4
UNTERRICHTSGEBÜHREN 30Minuten Zweierunterricht ( monatlich 35€) 30 Minuten Einzelunterricht ( monatlich 55€) 30 Minuten Gruppenunterricht ( monatlich 20€) Der Unterricht kann 8 mal jährlich
durch größere Gruppenangebote mit Workshops ersetzt werden. §5
TERMIN Der genaue Unterrichtstermin wird nach
Absprache mit dem Lehrer vereinbart und ist verbindlich. Der Schüler
verpflichtet sich, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Wenn der Unterrichtstermin nicht
eingehalten werden kann, soll darüber informiert werden. Andernfalls kann der
Schüler bis Vertragsende vom Unterricht ausgeschlossen werden. §6
UNTERRICHTSFREIE ZEIT In den Schulferien und an gesetzlichen
Feiertagen des Bundeslandes Niedersachsen
findet kein Unterricht statt.Die Gebühr wird auch während der Ferien entrichtet §7
VERHINDERUNG, KRANKHEIT ( 1 ) Erscheint der / die Schüler(in)
wegen Krankheit, plötzlicher Verhinderung oder aus sonstigen Gründen nicht zum
Unterricht, besteht seitens des Lehrers keine Verpflichtung zur Kostenerstattung
oder zur Nachholung des Unterrichts. §
615 S.2 BGB findet keine Anwendung. Bei Wegzug oder schwerer Krankheit des /
der Schülers(in) kann eine Aufhebung oder ein Ruhen des Unterrichtsvertrages im
Einzelfall vereinbart werden. ( 2 ) Fällt der Unterricht aus
Gründen, die im Verantwortungsbereich des Lehrers liegen, öfter als zweimal im
Halbjahr aus, so werden die darüber hinaus ausgefallenen Unterrichtsstunden
nachgeholt. Ist ein Nachholen des Unterrichts
aus organisatorischen Gründen nicht möglich, hat der / die Schüler(in) auf Antrag Anspruch
auf Rückerstattung der Gebühren für die Dauer der nachzuholenden
Unterrichtszeit. Bei unverschuldeter Verhinderung des Lehrers wegen höherer
Gewalt besteht grundsätzlich kein Ersatzanspruch des Schülers. §8
GEBÜHRENANPASSUNG Sollte wegen Änderung der Verhältnisse
(Teilnehmerzahl der Gruppenstunden, Gebührenänderung) eine Neufestsetzung der
Unterrichtsgebühr notwendig sein, behält sich der Lehrer vor, die Höhe der in
§4 ausgewiesenen Unterrichtsgebühr unabhängig von der Gültigkeitsdauer dieses
Vertrages zu ändern. Eine Neufestsetzung der Unterrichtsgebühr berechtigt den
/ die Schülerin zur außerordentlichen Kündigung des Unterrichtsvertrages zum
Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gebührenänderung
und muss spätestens einen Monat vor Inkrafttreten schriftlich beim Lehrer
eingehen. §9 LAUTSTÄRKE, INVENTAR Es wird darauf aufmerksam gemacht,
dass Schlagzeugunterricht durch die Lautstärke ohne persönlichen Schutz zu
gesundheitlichen Schäden führen kann, zu persönlichem Gehörschutz wird geraten. Für mutwillige Schäden und grob
fahrlässiges Verhalten gegenüber Inventar und Einrichtungen kann der Schüler/
Vertreter in Haftung genommen werden §9 SALVATORISCHE KLAUSEL Sollten einzelne Klauseln dieses
Vertrags unwirksam sein, so berührt dies den restlichen Vertrag nicht. Betriebshaftpflichtversicherung
für Musiklehrer bei der Mannheimer AG Holding, 68127 Mannheim, MSV – 442780 Augustaanlage
66, 68165 Mannheim www.mannheimer.de
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